Kein zusätzliches Honorar für Veröffentlichung von Foto in E-Paper

Ein Fotograf hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Honorar für eine Fotoveröffentlichung, wenn sein Foto auch in der E-Paper-Ausgabe einer Zeitung veröffentlicht wird. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte die E-Paper-Ausgabe nur eine geringe Abrufquote, da es sich um einen kostenpflichtigen Download handelte. Der Fall dürfte anders zu entscheiden sein, wenn die Abrufquote deutlich steigen bzw. die Auflagenzahl der Print-Ausgabe gar übersteigen würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2010, Az.: I-20 U 235/08).

Bild © claudionegri79 – Fotolia.com

Die Autorin Ronja Erb ist Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin.

Amos Struck
Amos Struck

Kurzprofil: Hier berichte ich seit mehr als 10 Jahren über meine beiden Lieblingsthemen: Fotos und verkaufen! Gestartet habe ich mit einer einfachen Anleitung für Fotoverkäufer. Ich berichte ausserdem über Bildagenturen, Bildagentur-Software, Webshop-Systeme für Fotografen und alles womit Sie Ihre Fotos verkaufen können. Mein Stock Photo Press Verlag betreibt weitere Internetseiten zum Thema Fotos kaufen und Microstock. Seit 2011 veranstalten wir ausserdem die Bildagentur-Messe MicrostockExpo.

3 Comments
  1. Nicht unbedingt ein befriedigendes Urteil.

    Insbesondere die Begründung es abhängig von der Anzahl der Downloads abhängig zumachen ist meines Erachtens recht willkürlich.

    lg Uwe

  2. Hallo Uwe, ja das ist richtig. Es wird aber zu dieser Fragestellung mit Sicherheit in Zukuft noch weitere Entscheidungen geben, ggf. fallen diese dann eher zugunsten der Fotografen aus. Die Entwicklung bleibt abzuwarten und hängt auch davon ab, welchen Stellenwert E-Paper in Zukunft haben werden.

  3. Na ja… mal ganz ehrlich… bei allem Verständnis für den Wunsch nach möglichst hohen Honorarumsätzen:

    Im Jahr 2010 muß man die verschiedenen Veröffentlichungskanäle einer Tageszeitung als eine Einheit sehen. Also: die Printausgabe, die Website, das E-Paper.

    Alles ist zusammen „die Zeitung“.

    Und daß „die Zeitung“ (bzw. ihr Verlag) dann einmal für diese Nutzung zahlt, und nicht dreimal – das finde ich nicht nur als Verlegersicht nachvollziehbar.

    Und es ist ja nun wirklich nicht so, daß sich die Auflage bzw. die Nutzungszugriffe einer Zeitung dadurch verdoppeln bzw. verdreifachen würden, daß „die Zeitung“ jetzt nicht mehr nur auf dem Papier, sondern auch im WWW und als E-Paper lesbar ist.

    Man kann sicherlich sagen, daß die Bildhonorare vieler Tageszeitungen unanständig niedrig sind, aber die in den letzten Jahren veränderten Vertriebskanäle, die den Inhalt zum Leser bringen, sind nicht unbedingt ein überzeugendes Argument für höhere Honorare. Und wenn man „auflagen-orientierte“ Honorare will, dann wird man fairerweise alle „Auflagen“ (Print, WWW, E-Paper) zusammenzählen müssen.

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