Änderungen für Anbieter bei Shutterstock

In einer Email und einem zugehörigen Blogbeitrag hat die Microstock-Agentur Shutterstock in dieser Woche Änderungen Ihrer Anbieter-Bedingungen angekündigt, die zum 29. Juli in Kraft treten werden. Wir haben die wesentlichen drei Punkte angeschaut:

Absenkung des Mindestbetrages für Auszahlungen

Bisher konnten Anbieter ihre Einnahmen erst dann auszahlen lassen, wenn mindestens $75 an Lizenzeinnahmen zum jeweiligen Monatsende aufgelaufen waren. Neu wird diese Mindestgrenze auf $35 gesenkt. Nach wie vor können Anbieter die Untergrenze jedoch selbst in ihrem Profil auf einen höheren Wert einstellen.

Damit ändert sich also nur etwas für kleine Anbieter, die eher geringe Beträge an Lizenzeinnahmen erzielt haben. Die Tochter-Agentur BigStockPhoto hatte bereits eine Auszahlungsgrenze von $30, andere Agenturen haben zumeist höhere Grenzwerte.

Bei dieser Änderung können wir keinerlei Nachteile sehen, sie wird sich allerdings auch nur auf einen Teil der Anbieter wirklich auswirken.

Redaktionelle Bilder für kommerzielle Zwecke

In einer zweiten Änderung behält Shutterstock sich nun das Recht vor, als „redaktionell“ markierte Bilder unter gewissen Bedingungen einzelnen Kunden auch für andere, kommerzielle Zwecke freizugeben. Da Shutterstock bzw. der Kunde in diesen Fällen selbst für die entsprechenden Genehmigungen sorgen will, ändert sich für den Anbieter hier zunächst nichts.

Die Basis für diese Änderung liegt in den sehr weit definierten Lizenzbedingungen für lizenzfreie Bilder, insbesondere im Microstock-Segment. Jedes als kommerzielle verwendbare Bild darf letztlich von jedem Kunden (in rechtlichen und moralischen Grenzen) frei eingesetzt werden. Hierbei können leicht die Rechte anderer verletzt werden, und daher sind Microstock-Agenturen in der Regel sehr vorsichtig bei der Annahme solcher Bilder. Mit dem Hinzufügen einer eigenen Kollektion für Bilder „nur für redaktionelle Zwecke“ haben einige Agenturen auch für anderes Bildmaterial die Möglichkeit geschaffen, diese zu vermarkten.

In vielen Fällen wäre aber die Nutzung dieser Bilder auch für nicht-redaktionelle Zwecke rechtlich kein Problem, es kann nur keine weltweit gültige Freigabe für alle Kunden verteilt werden. Beispielsweise ist das Design der ICE-Züge in Form eines Geschmacksmusters der Deutschen Bahn AG geschützt – Konkurrenten dürfen diese Bilder also nicht für ihre Werbung verwenden. Aber auch die Deutsche Bahn kauft Bildmaterial bei Agenturen ein, oder auch Reiseveranstalter, die Zugbuchungen anbieten – diese könnten abhängig von ihren Verträgen durchaus Bildmaterial mit einem ICE auch für ihre Werbung verwenden. Sofern der Kunde die Rechtsgrundlage dafür selbst abklärt (was im Makrostock-Bereich auch regelmässig der Fall ist), steht der Nutzung von Shutterstock-Bildern also nichts mehr im Wege.

Mit dieser Änderung sehen wir zusätzliches Verkaufspotenzial für Bilder, die im Microstock-Segment „nur für redaktionelle Zwecke“ angeboten werden können.

Shutterstock will falsche Bildnutzungen selbst verfolgen

Die dritte wesentliche Änderung betrifft das Verhalten der Anbieter bei fehlerhaften Bildverwendungen durch Kunden: Hier behält sich Shutterstock das ausschließliche Recht vor, Verletzungen der Lizenzbedingungen selbst zu verfolgen. Dem Anbieter wird damit untersagt, Kunden direkt zu kontaktieren oder gar mit rechtlichen Schritten zu drohen.

Der neue Abschnitt 13 der Anbieter-Bedingungen schreibt dem Anbieter vor, missbräuchliche Bildverwendungen dem Support von Shutterstock zu melden, diesem die Verfolgung zu überlassen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung Verletzungen selbst und direkt zu verfolgen.

Nüchtern betrachtet müssen wir feststellen, dass es schon für Anwälte oftmals sehr komplex ist, die Rechtmässigkeit einer Bildnutzung zu beurteilen: Hier kommen von Land zu Land unterschiedliche Rechtslage sowie die jeweils lokale Interpretation der Lizenzbedingungen von Shutterstock zum Tragen.  Zudem handelt es sich in einigen Fällen um zahlende Kunden, die „lediglich“ aus falschem Verständnis eine ungenügende Lizenz erworben oder einen Fehler gemacht haben. Diese Kunden will Shutterstock selbst und direkt betreuen, um eine korrekte Nutzung der Bilder (mit entsprechender Bezahlung) sicher zu stellen. Werden Kunden von Fotografen direkt angesprochen, führt dies oftmals nur zu zusätzlichen Missverständnissen.

Es ist zwar zu erwarten, dass diese Änderung einigen Fotografen am meisten Kopfschmerzen bereiten wird: Es ist ja oftmals nicht leicht festzustellen, ob und wo für ein Bild eine Lizenz erworben wurde, vor allem wenn dieses bei einem Dutzend oder mehr Agenturen im Angebot ist. Der Anbieter muss sich hier also in Zukunft darauf verlassen, dass Shutterstock die gemeinsamen Interessen vertritt. Langfristig und global betrachtet dürfte dem Markt für alle Stock-Fotografen allerdings eher damit gedient sein, wenn eine zentrale Stelle sich um alle potenziellen Problemfälle kümmert, als dass Fotografen aus aller Welt gegen Kunden aus aller Welt individuell vorgehen.

 

Amos Struck
Amos Struck

Kurzprofil: Hier berichte ich seit mehr als 10 Jahren über meine beiden Lieblingsthemen: Fotos und verkaufen! Gestartet habe ich mit einer einfachen Anleitung für Fotoverkäufer. Ich berichte ausserdem über Bildagenturen, Bildagentur-Software, Webshop-Systeme für Fotografen und alles womit Sie Ihre Fotos verkaufen können. Mein Stock Photo Press Verlag betreibt weitere Internetseiten zum Thema Fotos kaufen und Microstock. Seit 2011 veranstalten wir ausserdem die Bildagentur-Messe MicrostockExpo.

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